Einschränkung Neujahrsfeier

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Einschränkung Neujahrsfeier

Gemäss den Richtlinien des Staatsrats des Kantons Wallis vom 29. Dezember 2021 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind vom 31. Dezember um 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 06:00 Uhr keine Versammlungen von mehr als 15 Personen auf der Strasse erlaubt.
Aus diesem Grund kann der Fackelzug stattfinden, aber die Fackelwanderung und der Glühwein am Ziel werden abgesagt.
Das Feuerwerk um Mitternacht bleibt bestehen und wird von allen Seiten des Ortes zu sehen sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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