Tourismusförderungstaxe Veysonnaz
Information
Wer wissen will, für wen die Tourismusförderungstaxe oder die Beherbergungstaxe gilt und wie hoch diese ist, findet hier alle Informationen zu den Tourismustaxen.
TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE UND BEHERBERGUNGSTAXE
Zur Tourismusregion Veysonnaz gehören die drei Gemeinden Veysonnaz, Nendaz und Sion (mit Ausnahme von Salins).
In diesen drei Gebieten werden gestützt auf das kantonale Tourismusgesetz drei verschiedene Taxen erhoben, die dazu dienen, ein qualitativ hochwertiges touristisches Angebot zu entwickeln.
- Die Kurtaxe wird bei Übernachtungsgästen erhoben, also bei Personen, die weder ihren Wohnsitz noch eine Zweitwohnung in Veysonnaz, Nendaz oder Sion (mit Ausnahme von Salins) haben.
- Die Tourismusförderungstaxe wird bei Eigentümern erhoben, die ihre Wohnung vermieten, sowie bei Instanzen und Personen, welche in den Gemeinden Veysonnaz und Nendaz eine touristische Tätigkeit ausüben.
- Die Beherbergungstaxe wird von den Eigentümern oder Gastgebern erhoben, die ihre Wohnungen in der Gemeinde Sion (mit Ausnahme von Salins) vermieten.
FÜR WEN GILT DIE TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE ?
Die Taxe gilt für juristische und natürliche Personen mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in allen Branchen, welche direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren (Unternehmen, private Vermieter, Beherberger usw.).
WER ZAHLT DIE BEHERBERGUNGSTAXE?
Beherberger und Besitzer von Zweitwohnungen, die ihr Objekt in der Gemeinde Sion (mit Ausnahme von Salins) vermieten.
VERWENDUNG DER TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE & BEHERBERGUNGSTAXE
Der Ertrag aus der Tourismusförderungs- und Beherbergungstaxe, der Tourismusförderung (Marketing, Kommunikation) dienen, ist gemäss Artikel 30 des Walliser Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar 1996 im Interesse der Unterworfenen zu verwenden.
Kontakt
Veysonnaz Tourisme |
Route de Magrappé 42 1993 Veysonnaz +41 27 207 10 53info@veysonnaz.ch |
---|